Unsere Leistungen

  • kostenloses und für Sie unverbindliches Beratungsgespräch
  • Planung und Organisation der 24-Stunden-Personenbetreuung
  • Beratung über mögliche Zuschüsse
  • Erledigung sämtlicher Formalitäten und Behördenwege (inkl. Zuschussbeantragung)
  • Vertragsabwicklung zwischen KlientIn und PersonenbetreuerIn
  • Organisation des Wechsels des Personenbetreuers
  • Ansprechpartner für Klienten & Klientinnen, Familie und PersonenbetreuerIn

Zusätzliche Leistungen

  • Qualitätsvisiten mind. einmal monatlich bis einmal wöchentlich
  • Beratung im Bereich Pflegegeld durch einen zertifizierten Gutachter
  • Hilfestellung bei der Organisation von Hilfsmittel und Heilbehelfen
  • Schulung der Personenbetreuer in der Grundpflege
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  • Schulungen im Bereich Mobilisation nach kinästhetischen Aspekten
  • Beratung beim persönlichen Budget vom Land Steiermark
  • Schulung pflegender Angehöriger inkl. Qualitätsvisiten
  • Schulung zur Delegation von pflegerischen Tätigkeiten laut §3b.

Qualitätssicherung

  • Qualitätssicherung durch Überprüfung des Betreuungsbedarfs
  • Überprüfung der Betreuungsqualität, sofern beauftragt
  • Schriftliche Dokumentation der Personenbetreuung
  • Datenschutzkonforme Verwaltung Ihrer Daten
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  • Kontinuierlicher Verbesserungsprozess - firmenintern alle 14 Tage
  • Unterstützung der Personenbetreuer bei Behördenwege oder Arztbesuchen
  • Überprüfung der Transportunternehmen (2 Fahrer) kurze Wegzeiten, Genehmigungen

Leistungen der BetreuerInnen


Was tun Personenbetreuer?

Unterstützung bei der Lebensführung:
Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen.

Gesellschafterfunktion:
Gesellschaft leisten, Führen von Konversation,
Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte,
Begleitung bei diversen Aktivitäten.






Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über die getätigten Ausgaben für die zu betreuende Person.

Praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel (beispielsweise einen Urlaub oder einen vorübergehenden Krankenhausaufenthalt)

Ausführung folgender Tätigkeiten: *

  • Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Arzneimittelaufnahme
  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten
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  • Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen, Transfer
* Sofern keine medizinischen bzw. pflegerischen Gründe dagegen sprechen

Folgende Tätigkeiten dürfen von PersonenbetreuerInnen nicht ausgeführt werden: *

  • Jegliche pflegerische Tätigkeiten
  • Verabreichung von Medikamenten
  • Anlegen von Bandagen und Verbänden, Anführung des Verbindens von Dekubiti mit Allevyn, Grasolind, Inadine Wundauflagen oder Beta-Isodona
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  • Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln
  • Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifens
  • einfache Licht- und Wärmeanwendungen sowie weitere einzelne ärztliche Tätigkeiten, sofern diese einen zu den in den genannten Tätigkeiten ver­gleichbaren Schwierigkeitsgrad oder vergleichbare Anforderungen aufweisen.
* außer die Tätigkeiten wurden von einer diplomierten Pflegefachkraft bzw. einer Ärztin/einem Arzt delegiert/übertragen